Fahren mit 17

Seit 2011 ist "Begleitetes Fahren mit 17 Jahren" bundesweit gesetzlich verankert. Dies bedeutet, dass Jugendliche unter
Auflagen und der Begleitung einer volljährigen Person schon  im Alter von 17 Jahren Ihren Führerschein machen und eigen­ständig
am Straßenverkehr teilnehmen können. Die ausgewählten Begleitpersonen werden amtlich in der Fahrerlaubnis vermerkt.
Sie müssen das 30. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens 5 Jahren im Besitz eines Führerscheins sein und
dürfen nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister gesammelt haben.

Die Führerscheinausbildung kann frühest­möglich 6 Monate vor dem 17. Geburtstag begonnen werden, 3 Monate vor dem 17. Geburtstag kann dann die theore­tische Prüfung abgelegt werden. Zur prak­tischen Prüfung werden die Schüler/innen jedoch frühestens 4 Wochen vor Vollendung des  17. Lebensjahrs zugelassen.





Die Ausbildung entspricht inhaltlich der normalen Klasse B- Ausbildung.
Zögern Sie nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten anzusprechen!