Besondere Ausbildung

Hier finden Sie unser umfangreiches Angebot rund um die Führerscheine, die für den beruflichen Bedarf des Kraftfahrers oder Busfahrers:


Berufskraftfahrer


Führerscheininhaber, die zusätzlich einen LKW- oder Busführerschein im Personen- oder Güterverkehr ablegen wollen, müssen eine Prüfung bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) ablegen. Die theoretische Prüfung besteht aus einer schriftlichen Prüfung zu jeweils gleichen Teilen aus:

  • Multiple-Choice-Fragen
  • Fragen mit direkter Antwort
  • Einer Erörterung von Praxissituationen

Personenbeförderungs­schein

Möchten Sie im gewerblichen Bereich Fahrgäste befördern, benötigen Sie in Deutschland generell einen Personenbeförderungsschein. Beispiele hierfür sind:

  • Angestellte oder freiberufliche Mietwagenfahrer/-innen gegen Gehalt oder Honorar
  • Taxifahrer/-innen und Linienverkehrfahrer/-innen
  • Gewerbliche PKW-Fahrer/-innen im Ausflugsverkehr
  • Krankenwagenfahrer/-innen
  • Beförderungen von Behinderten

Besitzen Sie bereits zwei Jahre einen Führerschein der Klasse B, können Sie den Personenbeförderungsschein ohne weiteren Unterricht einer Fahrschule beantragen. Möchten Sie Ihre praktischen Fähigkeiten jedoch nochmal von einem Fahrlehrer gegenprüfen lassen oder zusätzliche Auffrischungsfahrstunden nehmen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Kranführerausbildung


Die Ausbildung zum Krankfahrer ermöglicht Einsteigern das Erlangen der Kenntnisse und Fertigkeiten zum Erwerb des Fahrausweises für Kräne. Sie lernen, wie ein Kran sicher be- und entladen wird, welche Sicherungs- und Unfallverhütungsmaßnahmen getroffen werden müssen und wie dieser in verschiedenen Belastungszuständen zu bedienen ist.

Die Kranführerausbildung kann in vier Tagen abgelegt werden, generell ist auch die Möglichkeit gegeben, diese durch Bildungsgutscheine zu fördern. Sprechen Sie uns bei Fragen gerne an.